Entfernung eines Gipsverbands

Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle

Kleinere und größere Unfälle gehören – so unerfreulich das auch ist – zum Leben dazu. Derweil die Behandlungskosten von Unfallfolgen in der Regel durch die jeweilige Krankenversicherung übernommen werden, so gelten für „Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle“ andere Regeln, die es zu beachten gilt. Die Behandlungskosten werden in diesen Fällen von einer Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft übernommen.

Das Klinikum Nordfriesland mit seinen vier Standorten ist für alle Patienten, die einen kleinen oder größeren Unfall erlitten haben, ein wichtiger Anlaufpunkt. Für diese Fälle halten unsere Kliniken in Husum, Niebüll und Wyk/Föhr jeweils Notfallaufnahmen bereit. An jedem Standort unseres Klinikums stehen Ihnen zudem so genannte „D-Arzt- oder BG-Ambulanzen“ mit Genehmigung der Berufsgenossenschaften zur Seite, so dass nach der Erstversorgung eine ambulante Weiterbehandlung der Patienten mit einem Arbeits-, Schul- oder Wegeunfall erfolgen kann.

Die Klinik Husum versorgt auch stationär behandlungsbedürftige Patienten („Verletzungsartenverfahren“). 
Die Festlegung erfolgt im Einzelfall anhand bestimmter von der Deutschen Gesetzlichen Unfall Versicherung (DGUV) festgelegten Kriterien.

Fragen & Antworten zu Arbeits- / Schul- / Wegeunfällen

Wann liegt ein Arbeits-, Schul- oder Wegeunfall vor? Was ist zu beachten?

Wie der Name schon sagt, müssen bei Unfällen an der Arbeitsstätte, in der Schule oder auf dem Weg zur oder von der Arbeit oder Schule, einige Dinge beachtet werden. Dies gilt ebenso für Unfälle bei Veranstaltungen des Arbeitgebers oder der Schule, z.B. Weihnachtsfeiern, Betriebsausflüge oder Schulfeste. In diesen Fällen ist neben einer Erstversorgung, z.B. beim Hausarzt, ein sogenannter „Durchgangsarzt“ (D-Arzt) aufzusuchen.

Was ist ein Durchgangsarzt? Wann muss er aufgesucht werden?

Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen beauftragen ausschließlich fachlich geeignete Ärzte mit einer entsprechenden Ausstattung der Praxis oder Klinik zur Teilnahme am Durchgangsarztverfahren. Diese müssen spezielle personelle, apparative und räumliche Anforderungen erfüllen und zur Übernahme bestimmter Pflichten bereit sein.

Der Besuch beim D-Arzt ist erforderlich, wenn die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt. Oder wenn die notwendige ärztliche Behandlung absehbar über eine Woche dauern wird. Auch, wenn eine Unfallfolge erneut zu gesundheitlichen Problemen führt, muss ein D-Arzt aufgesucht werden.

Wird damit der Besuch beim Hausarzt überflüssig?

Nein. In ungefähr 75 Prozent aller Fälle wird der Unfallverletzte nach der ergänzenden durchgangsärztlichen Untersuchung dem Hausarzt zur weiteren Behandlung zurücküberwiesen. Sofern erforderlich, begleitet der D-Arzt den Heilungsverlauf punktuell durch einige „Nachschautermine“. Wenn Heil- und Hilfsmittel (z.B. physiotherapeutische Behandlungen oder Unterarmgehhilfen) erforderlich werden, verordnet diese der D-Arzt.

Kann die Klinik Husum Unfallfolgen stationär behandeln?

Die Klinik Husum ist in das spezielle „Verletzungsartenverfahren“ der Berufsgenossenschaften eingebunden. Das bedeutet, dass in Husum ein umfangreicher Katalog an Unfallfolgen behandelt werden darf. Nur in wenigen Fällen ist eine Verlegung des Unfallverletzten in eine andere Klinik nach den von den Berufsgenossenschaften festgelegten Kriterien des Schwerstverletzungsartenverfahrens erforderlich.

D-Arzt / BG-Ambulanzen

Notfälle innerhalb der Praxiszeiten jederzeit.
Verbandswechsel, Kontrollen und Nachbehandlungen nach telefonischer Terminvereinbarung.

BG Ambulanz Klinik Husum
Dr. Rainer Kirchner
Mo-Fr 08.30 - 09.30 Uhr 

Tel. 04841 660-1525
Fax 04841 660-1396
E-Mail bg@klinikum-nf.de
Ansprechpartnerinnen: Silke Hansen


BG Ambulanz Klinik Niebüll
Andra Ilski-Schmidt
Mo 09.00 - 12.00 Uhr 
Mi 09.00 - 14.15 Uhr
Fr 08.30 - 13.15 Uhr

Tel. 04661 15-2121
Fax 04661 15-2125
Ansprechpartnerin: Daniela Sündermann


BG Ambulanz RGZ Tönning
Dr. Dietrich Brandt
Mo-Fr 08.00 - 09.00 Uhr (offene Sprechstunde)
Mo,Di,Do 08.00 - 18.00 Uhr
Mi, Fr 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Tel. 04861 611-3313
Fax 04861 611-3334
E-Mail chirurgie-toenning@klinikum-nf.de
Ansprechpartnerin: Birgit Freitag


BG Ambulanz Inseklinik Föhr-Amrum
Dirk Langemeyer
Mo 09.00 - 10.00 Uhr und 13.00 - 14.00 (offene Sprechstunden)
Mo 10.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 (Terminsprechstunden)
Di 14.00 - 15.00 Uhr (offene Sprechstunde)
Di 15.00 - 16.00 Uhr (Terminsprechstunde)
Mi 09.00 - 10.00 Uhr (offene Sprechstunde)
Mi 10.00 - 11.00 Uhr (Terminsprechstunde)
Do 14.00 - 15.00 Uhr (offene Sprechstunde)
Do 15.00 - 16.00 Uhr (Terminsprechstunde)
Fr 09.00 - 10.00 Uhr (offene Sprechstunde)
Fr 10.00 - 12.00 Uhr (Terminsprechstunde)

Tel. 04681 48-4114
Fax 04681 48-4000
E-Mail chirurgie-wyk@klinikum-nf.de 
Ansprechpartnerin: Tanja Zich