Heller Eingangsbereich der Klinik Husum, mehrere Personen gehen durch den offenen Raum, links befindet sich die Eingangstür, rechts der Empfangstresen.

Hausordnung

In unserem Haus wird jeden Tag eine große Zahl erkrankter Menschen behandelt. Dieses Miteinander ist geprägt von Respekt und gegenseitiger Rücksichtnahme. Wir tolerieren weder verbale, physische noch sexuelle Gewalt und Belästigung gegenüber unseren Mitarbeitern, Patienten und allen weiteren Personen im Krankenhaus.

Etwaige Einschränkungen geschehen daher zu Ihrem eigenen Wohl und dem Ihrer Mitpatienten und Besucher sowie der Absicherung der entsprechenden Arbeitsabläufe unserer Mitarbeiter. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, die Regelungen unserer Hausordnung zu befolgen.

 

A. Allgemeines

1. Die Hausordnung gilt im Bereich des Krankenhauses für Patienten und Besucher.

2. Die betrieblichen Anordnungen der Ärzte, des Pflegepersonals und der Krankenhaus-verwaltung sind zu befolgen.

3. Aus krankenhaushygienischen Gründen ist im Haus, in den Räumen und bei Einrichtungsgegenständen auf größtmögliche Sauberkeit zu achten. Das Mitbringen von Tieren, ist im gesamten Krankenhausbereich untersagt. Ausgenommen hiervon sind Therapiehunde in Begleitung ihrer Bezugsperson.

4. Rauchen im Krankenhaus und offenes Feuer (z.B. Kerzen) sind nur in den hierfür besonders gekennzeichneten und mit Aschenbechern ausgestatteten Bereichen gestattet und ansonsten verboten.

5. In allen Bereichen des Krankenhauses ist der Genuss alkoholischer Getränke und sämtlicher Drogen und Rauschmittel grundsätzlich untersagt.

6. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen/Waffen ist grundsätzlich untersagt. 

7. In allen Bereichen des Krankenhauses ist größtmögliche Ruhe einzuhalten. Wir möchten die Patienten und Besucher bitten, sich nur in den frei zugänglichen Bereichen aufzuhalten. Die Zuweisung des Krankenzimmers erfolgt durch den zuständigen Arzt oder das zuständige Pflegepersonal der Krankenstation bzw. durch den zuständigen Arzt der Notaufnahme.

8. Während der Arztvisite sowie der Essens-, Behandlungs- und Pflegezeiten sollen die Patienten ihre Zimmer nicht verlassen.

9. Während der Nachtruhe sollen alle Patienten in ihren Zimmern verweilen. 

 

B. Besuch

1. Besuchszeiten am Krankenbett sind regelhaft von 14.00 Uhr - 19.00 Uhr. Wird ein Besuch außerhalb dieses Zeitraumes erforderlich, wird darum gebeten, dies direkt mit der jeweiligen Station abzusprechen, sofern nicht vom zuständigen Arzt ganz oder teilweise Einschränkungen angeordnet werden.

2. Betrunkenen sowie unter Drogeneinfluss stehenden Personen kann der Zutritt verwehrt werden.

3. Besucher, die an einer akuten Infektionserkrankung leiden oder in deren Hausgemeinschaft solche Krankheiten vorliegen, dürfen das Krankenhaus nicht betreten.

4. Durch das Verhalten der Besucher oder Dritter dürfen Patienten, Personal und andere Personen im gesamten Krankenhausgelände weder belästigt, behindert oder gefährdet werden.

5. Die Zahl der anwesenden Besucher im Krankenzimmer kann beschränkt werden.

6. In den Infektionsbereichen und -zimmern sind Besuche nur nach vorheriger Anmeldung und nur mit ärztlicher Erlaubnis möglich. Besucher müssen die dafür vorgesehene Schutzkleidung anlegen und bis zum Verlassen tragen, wenn dies vom Arzt festgelegt oder aus pflegerischer Sicht notwendig ist.

7. Kinder unter 14 Jahren sollen Patienten nur in Begleitung Erwachsener besuchen.

8. Topfpflanzen dürfen nicht in die Krankenzimmer gebracht werden.

 

C. Krankenhauseinrichtungen

1. Den Patienten ist die Umstellung oder Auswechslung von Einrichtungsgegenständen und die selbständige Bedienung von Behandlungsgeräten nicht gestattet. Der Anschluss privater elektrischer Haushaltsgeräte z.B. Heizgeräte, Kochplatten, Wasserkocher, Klimageräte usw. ist nicht erlaubt. Gestattet ist lediglich die Benutzung privater Geräte, die der Körperpflege dienen, wie z.B. Rasierapparate, Föhn, Frisierhauben, Massagegeräte.

2. Die Benutzung privater Rundfunkgeräte, Music-Player und dergleichen ist mit Zustimmung der betroffenen Mitpatienten gestattet. Anweisungen des Krankenhauspersonals sind in diesen Fällen zu befolgen.

3. Bei einer vom Krankenhaus übernommenen Aufbewahrung von Geld oder Wertsachen der Patienten im Tresor wird von der Krankenhausverwaltung eine Bestätigung in Form einer Patienteneigentumsliste ausgestellt, die bei Rückgabe vorzulegen ist.

4. Patienten und Besucher haben sich bei Benutzung der Krankenhausanlagen und - einrichtungen so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Krankenhausbetriebs, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere gebieten.

 

D. Verkehr auf dem Krankenhausgelände, Parkmöglichkeiten

1. Betteln, Werben, Feilbieten von Waren, Auftritte, Veranstaltungen, Verteilen von Prospekten und Handzetteln sowie parteipolitische Betätigung z. B. Verteilen von Wahlplakaten oder parteipolitischer Handzettel ist auf dem gesamten Krankenhausgelände einschließlich der Parkplätze grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Krankenhausleitung.

2. Auf dem Krankenhausgelände gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung StVO entsprechend. Fahrzeuge dürfen nur nach Maßgabe der aufgestellten Hinweisschilder auf den dafür bestimmten Plätzen abgestellt werden. Rollschuhlaufen, Skateboard fahren u. ä. sowie jede Nutzung des Luftraumes (z.B. Modellflugzeuge, Drohnen, Drachen) ist auf dem Krankenhausgelände nicht gestattet.

 

 

 

E. Brandgefahr, Notstand

Bei Feuergefahr und sonstigen Notständen ist den vom Krankenhauspersonal getroffenen Anordnungen unbedingt Folge zu leisten. Abwehrmaßnahmen dürfen nicht behindert werden. Es gelten die aktuellen Brandschutzordnungen.

 

F. Anregungen, Beschwerden

Patienten und Angehörige können sich mit Wünschen, Anregungen oder Beschwerden schriftlich oder mündlich ans Ideen- und Beschwerdemanagement wenden.

 

Telefon.: 04841 660 1451

E-Mail: lob-kritik@klinikum-nf.de

Postanschrift: Klinikum Nordfriesland
Lob & Kritik (Beschwerdemanagement) 
Erichsenweg 16
25813 Husum

 

G. Unterstützung und Seelsorge

Die Krankenhausseelsorge steht Ihnen für Seelsorgegespräche zur Verfügung. 

Kleine Hilfeleistungen bieten Ihnen im Rahmen ihrer Möglichkeiten unsere ehrenamtlichen Patientenhelferinnen an. Fordern Sie den Besuch der Klinikseelsorge und der ehrenamtlichen Patientenhelferinnen über die Station an. 

 

H. Fotografieren, Filmen, Medien 

1. Die Klinik ist kein öffentlicher, sondern ein geschützter und ein beschützender Raum. Hier gelten besondere rechtliche Bestimmungen: Das Hamburgische Krankenhausgesetz, die Datenschutzgrundverordnung, weitere datenschutzrechtliche Bestimmungen sowie § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs). Es ist daher verboten, Patienten ohne deren vorherige Zustimmung zu fotografieren oder zu filmen - dies gilt auch dann, wenn die Aufnahmen hinterher anonymisiert werden sollen. Für Patienten-Interviews und -Aufnahmen auf dem Klinikgelände und in Krankenhaus-Gebäuden sind andere Maßstäbe anzulegen als in der Öffentlichkeit. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Patient in der Lage ist, von seinem Widerspruchsrecht gegen eine Aufnahme (oder ein Gespräch) Gebrauch zu machen. Nachwirkung oder Einfluss von Narkose- bzw. anderen Medikamenten oder eine aus anderen Gründen fehlende Geschäftsfähigkeit sind in der Klinik stets zu bedenken.

2. Foto-, Ton- oder Video-Aufnahmen, die für gewerbliche, kommerzielle Zwecke oder zur Veröffentlichung bestimmt sind, sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenhausleitung oder die Pressestelle gestattet. Das gilt auch für Aufnahmen durch Patienten oder deren Angehörige. Auch solche Aufnahmen sind ohne vorherige Genehmigung untersagt (Ausnahme s. u. 3.).

3. Das Fotografieren und Filmen - auch mit dem Mobiltelefon oder anderen mobilen Endgeräten - ist grundsätzlich aus Gründen des Datenschutzes und der Wahrung der Persönlichkeitsrechte in allen Einrichtungen untersagt. 

4. Journalisten ist aus den genannten Gründen das unangemeldete Aufsuchen der Klinik, des Klinikgeländes sowie von Klinikpatienten zum Zwecke der Recherche oder Berichterstattung ohne vorherige Genehmigung nicht gestattet. Dreh- oder Interviewanfragen sind an die Unternehmenskommunikation zu richten. 

5. Aus Sicherheitsgründen sind in verschiedenen gekennzeichneten Bereichen unseres Hauses Videoüberwachungskameras installiert. Sie dienen dem Schutz von Patienten, Besuchern, Mitarbeitern und Sachgütern.

 

I. Zuständigkeiten

1. Die hausrechtlichen Befugnisse werden vom Direktorium, den zuständigen Ärzten und Pflegekräften sowie von beauftragten Beschäftigten z. B. dem Sicherheitsdienst ausgeübt. Ausnahmen von dieser Hausordnung erteilt die Leitung der Klinik.

 

J. Zuwiderhandlungen

Bei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung wird grundsätzlich eine Ermahnung ausgesprochen. Bei wiederholten oder groben Verstößen können die betreffenden Patienten entlassen sowie Besucher und sonstige Personen aus dem Krankenhaus verwiesen und ggf. ein Hausverbot erteilt werden. Verstöße werden grundsätzlich zur Anzeige gebracht. Dies gilt insbesondere dann, wenn einer begründeten Aufforderung, das Krankenhaus oder das Krankenhausgelände zu verlassen, nicht nachgekommen wird.

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, insbesondere bei schuldhafter Beschädigung von Krankenhauseigentum, bleibt vorbehalten.

 

K. Verbotene und gefährliche Gegenstände, z. B. Waffen

Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen/Waffen sowie gefährlichen Chemiekalien ist grundsätzlich untersagt.

 

L. Alkohol und Drogen

In allen Bereichen des Krankenhauses ist der Genuss alkoholischer Getränke und sämtlicher Drogen und Rauschmittel grundsätzlich untersagt.

 

M. Rauchverbot

Das Rauchen ist in allen Gebäuden grundsätzlich untersagt. Auch auf dem Gelände ist das Rauchen ebenfalls grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bilden die ausgeschilderten Rauchbereiche. 

 

28.02.2025

Die Geschäftsleitung