Informationen bzgl. der elektronischen Patientenakte (ePA) in der ab 15.01.2025 geltenden Fassung („ePA für alle“) (gemäß §§ 346, 347, 348 SGB V)
Sehr geehrte Patienten,
diese Information betrifft Sie als gesetzlich versicherter Patienten, wenn Sie eine elektronische Patientenakte (ePA) haben. Die ePA ist eine Akte, die alleine Ihrer Verantwortung unterliegt. Dies bedeutet, dass alleine Sie darüber entscheiden, ob Informationen in Ihrer ePA gespeichert werden, wer diese einsehen und darauf zugreifen darf und ob Informationen gelöscht werden.
Speicherung besonders wichtiger Informationen, es sei denn, Sie widersprechen
Sofern Sie bereits eine ePA nutzen, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir werden einige Informationen ihrer aktuellen Behandlung, die besonders wichtig sind, in ihrer ePA speichern. Dazu müssen sie uns nicht auffordern. Wir erledigen dies automatisch für Sie. Dies betrifft unter anderem folgende Informationen ihres aktuellen Aufenthalts bzw. ihrer aktuellen Behandlung bei uns:
- Daten zu Laborbefunden,
- Befundberichte aus bildgebender Diagnostik,
- Befundberichte aus ärztlichen Untersuchungen und Maßnahmen und
- Entlassbriefe/Arztbriefe.
Dasselbe gilt, wenn uns Informationen aus vorangegangenen Behandlungen in unserer Einrichtung vorliegen und es uns im Hinblick auf Ihre weitere medizinische Versorgung als sinnvoll erscheint, diese ebenfalls in Ihrer ePA zu speichern.
Wägen Sie bitte gründlich ab, ob Sie eine Datenübermittlung in Ihre ePA wirklich wollen. Sensible Hintergründe – z. B. aus dem Bereich der Psychiatrie – sollten vielleicht nicht in der ePA zu finden sein, insbesondere vor dem Hintergrund, dass 90 Tage lang alle Personen mit einem elektronischen Heilberufeausweis (Ärzte, Apotheker etc.) vollen Zugriff auf alle Inhalte nehmen können, sofern Sie diese nicht ausdrücklich gesperrt haben.
Sollten Sie eine Übermittlung und Speicherung dieser Informationen in ihrer ePA nicht wünschen, werden wir diese selbstverständlich nicht vornehmen. Bitte teilen Sie uns dies mit! Vielen Dank!
Privat versicherte Patienten müssen einer Datenübermittlung in die ePA vorab zustimmen!
Übermittlung und Speicherung weiterer Informationen in die ePA auf Ihren Wunsch
Sollten Sie wünschen, dass über die oben genannten Informationen hinaus weitere Informationen in Ihrer ePA gespeichert werden, teilen Sie uns dies bitte mit! Sofern wir diese Informationen im Rahmen Ihrer aktuellen Behandlung erheben und elektronisch verarbeiten, werden wir auch diese in Ihrer ePA speichern.
Elektronische Notfalldaten
Auch elektronische Notfalldaten können, sobald dies technisch möglich ist, auf Ihrer ePA gespeichert werden. Sollten wir Informationen Ihrer Notfalldaten im Rahmen Ihrer aktuellen Behandlung ändern, werden wir auch die auf Ihrer ePA gespeicherten Notfalldaten ändern.
Recht auf Widerspruch, Löschung oder Beschränkung
Sie haben das Recht, einer Speicherung von Informationen in Ihrer ePA zu widersprechen.
Außerdem können Sie alle Informationen, die in Ihrer ePA gespeichert sind bzw. die von uns eingetragen wurden, selbst löschen.
Statt einer Löschung können Sie auch die Bearbeitung bzw. Lesbarkeit beschränken. Eine „Beschränkung“ bietet den Vorteil, dass die Informationen in Ihrer ePA gespeichert und von Ihnen genutzt werden, aber nicht von allen bzw. nur von Ihnen gesehen werden können. Sie alleine entscheiden darüber, ob nur Sie alle Informationen sehen oder für wen welche Informationen sichtbar sind. Diese Einstellung können Sie über Ihr Smartphone, Ihren PC, Laptop o.ä. selbst vornehmen.
Später sichtbar gemachte Dokumente
Sollten Informationen Ihrer ePA zum Zeitpunkt der Aufnahme in unserer Einrichtung für uns nicht sichtbar sein, da unser Zugriff beschränkt ist, weisen wir auf Folgendes hin: Sollten für uns zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht sichtbare Informationen zu einem späteren Zeitpunkt für uns sichtbar gemacht werden, erhalten wir darüber keine Benachrichtigung.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.