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Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle
Ambulant und Stationär

Kleinere und größere Unfälle gehören – so unerfreulich das auch ist – zum Leben dazu. Derweil die Behandlungskosten von Unfallfolgen in der Regel durch die jeweilige Krankenversicherung übernommen werden, so gelten für „Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle“ andere Regelungen, die es zu beachten gilt. Die Behandlungskosten werden in diesen Fällen von einer Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft übernommen.

Das Klinikum Nordfriesland mit seinen vier Standorten ist für alle Patienten, die einen kleinen oder größeren Unfall erlitten haben, ein wichtiger Anlaufpunkt – ambulant wie auch stationär. Für diese Fälle halten die Kliniken jeweils Notfallaufnahmen bereit. An jedem Standort des Klinikums sind zudem so genannte „D-Arzt- oder BG-Ambulanzen“ mit Genehmigung der Berufsgenossenschaften vorhanden, so dass nach der Erstversorgung eine Weiterbehandlung der Patienten mit einem Arbeits-, Schul- oder Wegeunfall erfolgen kann.

Die Kliniken Husum („Verletzungsartenverfahren“) und Niebüll („Durchgangsarztverfahren“) versorgen auch stationär behandlungsbedürftige Patienten. Die Festlegung erfolgt im Einzelfall anhand bestimmter von der Deutschen Gesetzlichen Unfall Versicherung (DGUV) festgelegten Kriterien.

Fragen & Antworten zu Arbeits-/Schul-/Wegeunfällen

Wann liegt ein Arbeits-, Schul- oder Wegeunfall vor? Was ist zu beachten?

Wie der Name schon sagt, müssen bei Unfällen an der Arbeitsstätte, in der Schule oder auf dem Weg zur oder von der Arbeit oder Schule, einige Dinge beachtet werden. Dies gilt ebenso für Unfälle bei Veranstaltungen des Arbeitgebers oder der Schule, z.B. Weihnachtsfeiern, Betriebsausflüge oder Schulfeste. In diesen Fällen ist neben einer Erstversorgung, z.B. beim Hausarzt, ein sogenannter „Durchgangsarzt“ (D-Arzt) aufzusuchen.

Was ist ein Durchgangsarzt? Wann muss er aufgesucht werden?

Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen beauftragen ausschließlich fachlich geeignete Ärzte mit einer entsprechenden Ausstattung der Praxis oder Klinik am Durchgangsarztverfahren. Diese müssen spezielle personelle, apparative und räumliche Anforderungen erfüllen und zur Übernahme bestimmter Pflichten bereit sein.

Der Besuch beim D-Arzt ist erforderlich, wenn die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt. Oder wenn die notwendige ärztliche Behandlung absehbar über eine Woche dauern wird. Auch, wenn eine Unfallfolge erneut zu gesundheitlichen Problemen führt, muss ein D-Arzt aufgesucht werden.

Wird damit der Besuch beim Hausarzt überflüssig?

Nein. In ungefähr 75 Prozent aller Fälle wird der Unfallverletzte nach der ergänzenden durchgangsärztlichen Untersuchung dem Hausarzt zur weiteren Behandlung zurücküberwiesen. Sofern erforderlich, begleitet der D-Arzt den Heilungsverlauf punktuell durch einige „Nachschautermine“. Wenn Heil- und Hilfsmittel (z.B. physiotherapeutische Behandlungen oder Unterarmgehhilfen) erforderlich werden, verordnet diese der D-Arzt.

Kann das Klinikum Nordfriesland auch stationär Unfallfolgen behandeln?

Die Klinik Husum ist in das spezielle „Verletzungsartenverfahren“ der Berufsgenossenschaften eingebunden. Das bedeutet, dass in Husum ein umfangreicher Katalog an Unfallfolgen behandelt werden darf. Nur in wenigen Fällen ist eine Verlegung des Patienten in eine Spezialklinik erforderlich – z.B. bei schweren Brandverletzungen oder schweren Schädel-Hirn-Verletzungen.

Auch in der Klinik Niebüll können Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle - nach Prüfung im Einzelfall - stationär behandelt werden. Die Prüfung erfolgt anhand der umfangreichen Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfall Versicherung (DGUV).

Praxiszeiten

Notfälle innerhalb der Praxiszeiten jederzeit.
Verbandswechsel, Kontrollen und Nachbehandlungen nach telefonischer Terminvereinbarung.

BG Ambulanz Klinik Husum
Dr. Rainer Kirchner
04841 660 1525

BG Ambulanz Klinik Niebüll
Andra Ilski-Schmidt
04661 15 2299

BG Ambulanz Inselklinik Föhr-Amrum
Dr. Jörn Harder
04681 48 4113

BG Ambulanz RGZ Tönning
Dr. Dietrich Brandt
04861 611 3313