Datenschutzerklärung
Informationspflichten
Wir möchten Sie gerne umfassend über die Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Behandlungsdaten informieren. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 9 + 13, 14 DSGVO.
Wer sind wir?
Das Klinikum Nordfriesland ist ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit drei Akutkrankenhäusern in Husum, Niebüll und Wyk auf Föhr/Amrum. Die Kliniken haben über die Notfallversorgung hinaus verschiedene Schwerpunkte gesetzt, dazu gehören unter anderem das Wirbelsäulenzentrum Nordfriesland, das HERZZENTRUM NORDsee und das Adipositas Zentrum Nord. Dem Klinikum gehören darüber hinaus ein "Regionales Gesundheitszentrum" in Tönning und verschiedene Facharztpraxen in drei "Medizinische Versorgungszentren" an. Wir arbeiten eigenverantwortlich ohne Einbindung in ein Klinikverbundsystem.
Welche Daten erheben, verarbeiten oder nutzen wir?
Dies sind im Einzelnen: Patientenname, Geburtsdatum, Anschrift, Krankenversichertennummer und Versichertenstatus, Aufnahme- und Entlassdatum nebst Diagnosen, voraussichtlicher Aufenthaltsdauer, ggf. durchgeführter Operationen und Prozeduren, Entlassangaben, Vorschläge zur weiteren Behandlung und ggf. Angehörigendaten.
Zum medizinischen Nutzen fertigen wird bei Bedarf fotografische Wunddokumentationen.
Waren Sie schon einmal Patientin oder Patient im Klinikum Nordfriesland, dann werden wir die Dokumentationsunterlagen aus den vorherigen Aufenthalten mit heranziehen.
Diese Datenerhebung, Verarbeitung und Nutzung erfolgt auf der Grundlage von § 630f BGB.
Wie lange speichern wir auf welcher Rechtsgrundlage Patientendaten?
„Der Arzt hat über die in Ausübung seines Berufes gemachten Feststellungen und getroffenen Maßnahmen die erforderlichen Aufzeichnungen zu machen. Diese sind nicht nur Gedächtnisstützen für den Arzt, sie dienen auch dem Interesse des Patienten an einer ordnungsgemäßen Dokumentation.“ – so § 10 Abs. 1 der Berufsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein vom 3. Februar 1999 in der aktuellen Fassung. § 10 Abs. 4 dieser Berufsordnung und § 630f Abs. 3 BGB verpflichten ein Krankenhaus, Patientendokumentationen mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Aufgrund anderer Rechtsvorschriften und der allgemeinen Verjährungsregel (§ 199 Abs. 2 BGB) archivieren Patientendokumentationen 30 Jahre.
Warum übermitteln wir Patientendaten an Dritte?
Datenübermittlungen erfolgen nur, wenn es dafür eine gesetzliche oder vertragliche Grundlage gibt, oder Sie eingewilligt haben. Beispielsweise müssen Ihre Abrechnungsdaten in maschinenlesbarer Form an Ihren Kostenträger übermittelt werden, Art. 9 Abs. 2 Ziff. h DSGVO, § 301 Abs. 1 SGB V.
Wer kann Ihre Daten im Klinikum Nordfriesland sehen?
Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt gibt Patientendaten nur an die Beschäftigten weiter, die aus organisatorischen und therapeutischen Notwendigkeiten für Ihren Aufgabenbereich einen Zugriff auf Patientendaten benötigen. Dies können Pflegekräfte oder mit Abrechnungsfragen betraute Personen sein. Alle Ärztinnen und Ärzte des Krankenhauses können fachübergreifend sämtliche im Haus verfügbare Behandlungsdokumentationen einsehen, sofern dies für die Behandlung notwendig ist, um beispielsweise im Rahmen der Verschreibung von Medikamenten alle bekannten Aspekte in ihre Überlegungen mit einbeziehen zu können. Ausgenommen sind Zugriffe auf psychiatrische Patienten, die nur durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachabteilung möglich sind. Alle im Krankenhaus Beschäftigten sind in Kenntnis der Besonderheit von Gesundheitsdaten und der ärztlichen Schweigepflicht auf das Datengeheimnis verpflichtet, § 9 Abs. 4 BO-Ärzte SH.
Externe Kräfte müssen eine Verschwiegenheitserklärung abgeben. Ohne gesetzliche Grundlage oder Ihre Einwilligung geben wir Ihre Daten nicht an Dritte weiter und beteiligen uns selbstverständlich nicht am Adresshandel.
Alle Beschäftigten des Klinikums Nordfriesland sind in Kenntnis der Besonderheit von Gesundheitsdaten und der ärztlichen Schweigepflicht auf das Datengeheimnis verpflichtet. Ohne gesetzliche Grundlage oder Ihre Einwilligung geben wir Ihre Daten nicht an Dritte weiter und beteiligen uns selbstverständlich nicht am Adresshandel.
Wer kann Ihre Daten sehen, wenn Sie eines unserer MVZs besuchen?
Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt sowie die Praxenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter können fachübergreifend alle verfügbare Behandlungsdokumentationen innerhalb des MVZ einsehen, um beispielsweise im Rahmen der Verschreibung von Medikamenten alle bekannten Aspekte in ihre Überlegungen mit einbeziehen zu können und um wechselseitige Aufgabenstellungen wahrnehmen zu können, § 9 Abs. 4 BO-Ärzte SH.
Wem werden Patientendaten übermittelt?
- Die Sie betreffenden Behandlungsdaten und Befunde werden an Ihren einweisenden Arzt oder Facharzt und an mitbehandelnde Ärzte zum Zwecke der Dokumentation, Zweitmeinung und Weiterbehandlung übermittelt. Umgekehrt fordert das Klinikum Nordfriesland von diesen Ärzten auch Patientendaten an. Dies ermöglicht dem Klinikum Nordfriesland die für eine aktuelle Behandlung erforderlichen Angaben aus der zentralen Dokumentation des vorbehandelnden Arztes zu erhalten. Im Klinikum Nordfriesland werden die Daten jeweils nur zu dem Zweck verarbeitet, zu dem sie übermittelt wurden.
- Es ist gesetzlich vorgegeben, Sie um Zustimmung zum Informationsaustausch mit Ihrem Hausarzt zu bitten (§ 73 Abs. 1b SGB V). Dies erfolgt mündlich und wird in unserer Krankenhausverwaltungssoftware dokumentiert.
- Im Falle von nicht ansprechbaren oder nicht einwilligungsfähigen Patienten beziehen wir die Angehörigen in die Behandlung mit ein, um den mutmaßlichen Willen der Patienten zu ermitteln, soweit keine Betreuung oder Bevollmächtigung vorhanden ist.
- Zum Teil wird mit externen Laboren und den im Haus angesiedelten Radiologischen MVZ zusammengearbeitet, da wir nicht alle Untersuchungen selbst vornehmen können. Zum Zwecke der Untersuchung werden medizinische Proben mit Ihren Daten und Bilddaten übermittelt und empfangen.
- Zur Qualitätssicherung wird mit Zentren zusammengearbeitet, die von vielen Krankenhäusern Daten empfangen, diese auswerten und bei Bedarf hilfreiche Rückmeldungen erstellen. Empfängerbeispiele hierfür sind das Endoprothesenregister, die Deutschen Gesellschaft für Gefäßchirurgie für Bauchaortenaneurysmen, das Wirbelsäulenregister, Wirbelsäulenregister der deutschen Wirbelsäulengesellschaft etc., Art. 9 Abs. 2 Ziff. h + i DSGVO.
- Das Klinikum Nordfriesland arbeitet mit der eigenen Krankenhaus-Apotheke zusammen. Für Fragen zur Medikation können an die Apotheke Patientenangaben übermittelt werden. Bei Zytostatikaanforderungen müssen Patientendaten mit übermittelt werden.
- Das Klinikum Nordfriesland nimmt mit der angegebenen oder vermuteten Krankenversicherung Kontakt auf und prüft den Versicherungsstatus. Für privat versicherte Patienten gilt dies nur, soweit diese in eine direkte Datenübermittlung auf einem separaten Einwilligungsformular zugestimmt haben.
- Zur Realisierung des Forderungseinzugs mahnt das Klinikum Nordfriesland durch eigenes Personal zwei Mal Zahlungen säumige Zahler an. Bleiben Zahlungen weiter aus, wird ein Inkasso-Unternehmen beauftragt. Dieses erhält im ersten Schritt nur Daten und Unterlagen ohne weitere Behandlungshintergründe. Sollte es notwendig werden Zahlungsansprüche gerichtlich geltend machen zu müssen, bindet das Inkasso-Unternehmen eine Rechtsanwaltskanzlei ein. Dieser können zur weiteren Durchsetzung der Ansprüche in der Folge auch Behandlungsinformationen zugänglich gemacht werden, wenn dies zur Verfolgung der Ansprüche notwendig ist. Das vorbeschriebene Vorgehen beruht auf überwiegenden Interessen des Klinikums Nordfriesland, Art. 6 Abs. 1 Ziff. f + Art. 9 Abs. 2 Ziff. f DSGVO.
- In einigen Fällen arbeitet das Klinikum Nordfriesland mit Kooperationspartnern und externen Dienstleistern (Auftragsverarbeitern) zusammen, die Patienteninformationen erhalten und/oder einsehen können. Beispielsweise werden Papierakten durch einen Dienstleister digitalisiert und vernichtet. Den gesetzlichen Bestimmungen zur Auftragsdatenverarbeitung folgend sind alle Dienstleister vertraglich verpflichtet, die ihnen zugänglich gewordenen Daten vertraulich zu behandeln und alle gesetzlichen Maßnahmen zu erfüllen, die zur Umsetzung eines guten Patientendatenschutzes notwendig und sinnvoll sind.
- Wenn Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich Termine via Internet reservieren zu lassen, kann der externe Dienstleister diese im Rahmen seiner Administrationstätigkeit einsehen.
- Das Klinikum Nordfriesland ist als Teil mehrerer Netzwerke mit anderen Kliniken und Krankenhäuser, wie beispielsweise mit dem Universitätsklinikum in Hamburg verbunden. Über diese Netze, wie zum Beispiel dem Traumanetzwerk, können Bilddaten (z. B. Röntgen- oder Ultraschallbilder) Ärzten anderer Häuser personalisiert zugänglich gemacht werden, um eine zweite Meinung einzuholen und um Doppeluntersuchungen zu verhindern oder bei Verlegungen.
- Sollte die Behandlung in Folge eines versicherten Arbeits- oder Schulunfalles erfolgen, so erhält die zuständige gesetzliche Unfallversicherung (BG) Auskünfte über den Behandlungsstand (Arztbrief, OP-Bericht), um die weitere Behandlung steuern zu können.
Rechtsgrundlagen der vorgenannten Datenübermittlungen finden sich in Art. 9 Abs. 2 Ziff. c und h und i DSGVO sowie Art. 26, Art. 28 DSGVO sowie in § 9 Abs. 4 Berufsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein.
Welche digitale Gesundheitsanwendungen sind in Verwendung und was sollten Sie dazu wissen?
1. Elektronische Patientenakte (ePA)
Die elektronische Patientenakte (ePA) dient dazu, Ihre medizinischen Daten sicher und zentral zu speichern und Ihnen sowie von Ihnen autorisierten Personen und Leistungserbringern einen zeit - und ortsunabhängigen Zugriff auf diese Daten zu ermöglichen. Durch die ePA soll die Qualität der medizinischen Versorgung verbessert, die Behandlungsabläufe optimiert und eine sektorenübergreifende Kommunikation zwischen verschiedenen Leistungserbringern (Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken) ermöglicht werden. Sie haben di e Möglichkeit, selbst zu entscheiden, welche Daten in Ihrer ePA gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf.
Die Verarbeitung Ihrer Daten für die ePA erfolgt auf Grundlage von:
- Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung)
- Art. 9 Abs. 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit §§ 341 ff. SGB V (Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Gesundheitswesen)
- § 22 Abs. 1 BDSG (Datenverarbeitung im Gesundheitswesen)
- § 343 Abs. 1a SGB V
Ihre Daten in der ePA können folgenden Empfängern zugänglich gemacht werden:
- Von Ihnen ausdrücklich autorisierte Ärzte und Psychotherapeuten
- Von Ihnen benannte Apotheken zur Medikationsabgabe
- Von Ihnen bevollmächtigte Personen (z.B. Betreuungspersonen)
- Krankenkassen zur Abrechnung und Versorgungssteuerung
- Die gematik GmbH als Betreiberin der Telematikinfrastruktur
- Auftragsverarbeiter der genannten Stellen zur technischen Verarbeitung
Ihre Daten in der elektronischen Patientenakte werden grundsätzlich so lange gespeichert, wie Sie die ePA nutzen. Nach Beendigung der Nutzung werden die Daten innerhalb von 6 Monaten gelöscht, sofern keine längeren Aufbewahrungsfristen nach anderen gesetzl ichen Vorschriften (z.B. ärztliche Dokumentationspflichten) bestehen. Sie haben jederzeit das Recht, einzelne Dokumente oder die gesamte ePA zu löschen oder die Speicherung einzelner Dokumente zu widersprechen. 2. KIM (Kommunikationsinfrastruktur Medizin)
2. KIM (Kommunikationsinfrastruktur Medizin)
KIM ist ein sicherer Kommunikationsdienst innerhalb der Telematikinfrastruktur, der dem Austausch medizinischer Informationen zwischen Leistungserbringern, Patienten und anderen am Gesundheitswesen Beteiligten dient. Die Zwecke der Datenverarbeitung umfassen:
- Sichere Übermittlung medizinischer Dokumente und Befunde
- Kommunikation zwischen Ärzten, Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern
- Benachrichtigungen an Patienten über medizinische Termine oder Ergebnisse
- Übermittlung von Verordnungen und anderen medizinischen Anweisungen
- Verbesserung der Koordination und Qualität der Patientenversorgung
Die Verarbeitung Ihrer Daten über KIM erfolgt auf Grundlage von:
- Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung)
- Art. 9 Abs. 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit §§ 291 ff. SGB V (Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten für Gesundheitszwecke)
- § 22 Abs. 1 BDSG (Datenverarbeitung im Gesundheitswesen)
- § 24 LDSG Schl-H (Landesspezifische Regelungen zur Verarbeitung sensibler Daten)
- § 291a SGB V (Kommunikationssstruktur)
- § 334 SGB V (IT-Sicherheitsanforderungen im Gesundheitswesen)
Ihre über KIM übermittelten Daten können folgenden Empfängern zugänglich gemacht werden:
- Von Ihnen adressierte Ärzte und Psychotherapeuten
- Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen, die an Ihrer Behandlung beteiligt sind
- Apotheken zur Abgabe von Medikamenten
- Ihre Krankenkasse zur Abrechnung und Versorgungssteuerung
- Die gematik GmbH als Betreiberin der Telematikinfrastruktur
- Technische Dienstleister als Auftragsverarbeiter zur Sicherstellung des Kommunikationsbetriebs
Ihre Daten, die über KIM übermittelt werden, werden nur für die Dauer der notwendigen Kommunikation gespeichert. Die Nachrichten werden in der Regel nach erfolgreicher Zustellung und Lesung durch den Empfänger innerhalb von 30 Tagen automatisch gelöscht. Dokumente, die über KIM versendet werden, werden beim Empfänger entsprechend dessen Dokumentationspflichten gespeichert. Die Protokolldaten der Kommunikation werden aus Sicherheitsgründen 90 Tage aufbewahrt und anschließend automatisch gelöscht.
3. eRezept (elektronisches Rezept)
Das elektronische Rezept (eRezept) dient der digitalen Ausstellung, Übermittlung und Einlösung von ärztlichen Verordnungen. Die Zwecke der Datenverarbeitung umfassen:
- Medienbruchfreie Verarbeitung von Verordnungen vom Ausstellen durch den Arzt bis zur Abgabe in der Apotheke
- Verbesserung der Patientensicherheit durch Reduzierung von Übertragungsfehlern
- Erhöhung der Bequemlichkeit für Patienten durch flexible Apothekenwahl und Online Abwicklung
- Unterstützung der Arzneimitteltherapiesicherheit durch Prüfung von Wechsel - und Nebenwirkungen
- Automatisierte Speicherung von Verordnungsdaten in der elektronischen Patientenakte
- Abrechnung der verordneten Leistungen mit den Krankenkassen
Die Verarbeitung Ihrer Daten für das eRezept erfolgt auf Grundlage von:
- Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung)
- Art. 9 Abs. 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit §§ 360 ff. SGB V (Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten für Gesundheitszwecke)
- § 22 Abs. 1 BDSG (Datenverarbeitung im Gesundheitswesen)
- § 24 LDSG Schl-H (Landesspezifische Regelungen zur Verarbeitung sensibler Daten)
- § 360 Abs. 1 SGB V (Verpflichtende Nutzung der Telematikinfrastruktur für elektronische Verordnungen)
Ihre eRezept-Daten können folgenden Empfängern zugänglich gemacht werden:
- Die von Ihnen ausgewählte Apotheke zur Abgabe der Medikamente
- Ihre Krankenkasse zur Abrechnung und Kostenübernahme
- Der ausstellende Arzt zur Verwaltung und Nachdokumentation
- Die gematik GmbH als Betreiberin des E-Rezept-Fachdienstes
- Technische Dienstleister als Auftragsverarbeiter zur Gewährleistung des Betriebs
- Andere von Ihnen autorisierte Apotheken, falls Sie das Rezept weiterleiten Geplante
Ihre eRezept-Daten werden im E-Rezept-Fachdienst für maximal 100 Tage gespeichert und danach automatisch gelöscht, sofern sie nicht zuvor in Ihrer elektronischen Patientenakte gespeichert werden. Die Speicherung in der ePA erfolgt nur mit Ihrer Zustimmung und bleibt so lange bestehen, wie Sie die ePA nutzen. Verordnungsdaten für Betäubungsmittel werden nach 7 Tagen gelöscht. Dispensierinformationen (Daten zur tatsächlich abgegebenen Medikation) werden unter dem Vorbehalt der technischen Möglichkeit ebenfall s in der ePA gespeichert. Sie können der Speicherung Ihrer Verordnungsdaten in der ePA jederzeit widersprechen.
4. eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) dient der digitalen Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsdaten zwischen Arzt, Krankenkasse und Arbeitgeber. Die Zwecke der Datenverarbeitung umfassen:
- Effiziente und fehlerfreie Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten an die Krankenkasse
- Automatisierte Bereitstellung der AU-Daten für den Arbeitgeber zum Abruf
- Reduzierung des administrativen Aufwands für Patienten, Ärzte und Arbeitgeber
- Beschleunigung der Lohnfortzahlungsprozesse
- Unterstützung der medizinischen Dokumentation und Versorgungssteuerung
- Möglichkeit der Speicherung der AU-Bescheinigung in der elektronischen Patientenakte
Die Verarbeitung Ihrer Daten für die eAU erfolgt auf Grundlage von:
- Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung)
- Art. 9 Abs. 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit § 295 SGB V (Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten für Gesundheitszwecke)
- § 22 Abs. 1 BDSG (Datenverarbeitung im Gesundheitswesen)
- § 24 LDSG Schl-H (Landesspezifische Regelungen zur Verarbeitung sensibler Daten)
- § 5 Abs. 1a EFZG (Elektronisches Meldeverfahren für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen)
- § 109 SGB IV (Meldepflichten der Krankenkassen)
Ihre eAU-Daten können folgenden Empfängern zugänglich gemacht werden:
- Ihre zuständige Krankenkasse zur Verarbeitung und Weiterleitung an den Arbeitgeber
- Ihr Arbeitgeber zum Zwecke der Lohnfortzahlung und Arbeitsorganisation ● Der feststellende Arzt zur Dokumentation und Nachweiserstellung
- Die gematik GmbH als Betreiberin der Telematikinfrastruktur
- Technische Dienstleister als Auftragsverarbeiter zur Gewährleistung des Datenverkehrs
- Von Ihnen bevollmächtigte Personen bei entsprechender Legitimation
Ihre eAU-Daten werden von der Krankenkasse für die Dauer des Lohnfortzahlungszeitraums gespeichert, in der Regel bis zu 6 Wochen nach Ende der Arbeitsunfähigkeit. Anschließend werden die Daten gelöscht, sofern keine längeren Aufbewahrungsfristen aus andere n Gründen (z.B. für statistische Zwecke oder bei anhängigen Verfahren) bestehen. Die für den Arbeitgeber bereitgestellten Daten werden nach 3 Monaten automatisch gelöscht. Bei Speicherung der eAU in Ihrer elektronischen Patientenakte gelten die allgemeinen Speicherfristen der ePA. Sie erhalten weiterhin eine schriftliche Bescheinigung für mögliche Störfälle, die Sie selbst aufbewahren sollten.
5. KI-Anwendungen in der Medizin
Künstliche Intelligenz (KI) wird in der Medizin eingesetzt, um diagnostische und therapeutische Prozesse zu unterstützen und zu verbessern. Die Zwecke der Datenverarbeitung umfassen:
- Unterstützung bei der Analyse medizinischer Bilder (z.B. Röntgen, CT, MRT) zur Früherkennung von Erkrankungen
- Vorhersage von Krankheitsverläufen und Behandlungserfolgen durch Analyse großer Datenmengen
- Personalisierung von Therapieempfehlungen basierend auf individuellen Patientendaten
- Automatisierung administrativer Prozesse zur Entlastung des medizinischen Personals
- Verbesserung der Behandlungsqualität durch Identifikation von Mustern und Anomalien
- Unterstützung bei der Medikamentenentwicklung und Dosierungsoptimierung
- Risikobewertung und Frühwarnsysteme für kritische Patientenzustände
Die Verarbeitung Ihrer Daten durch KI-Anwendungen erfolgt auf Grundlage von:
- ● Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung) bei gesetzlich vorgeschriebenen Anwendungen
- ● Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO (Berechtigtes Interesse) bei nicht -therapeutischen Anwendungen mit Interessenabwägung
- ● Art. 9 Abs. 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit § 22 BDSG (Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten für Gesundheitszwecke)
- ● § 24 LDSG Schl-H (Landesspezifische Regelungen zur Verarbeitung sensibler Daten)
- ● Medizinproduktegesetz (MPG) bei zertifizierten KI-Medizinprodukten
- ● Gegebenenfalls Ihre ausdrückliche Einwilligung gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. a) DSGVO
Ihre durch KI-Anwendungen verarbeiteten Daten können folgenden Empfängern zugänglich gemacht werden:
- ● Behandelnde Ärzte und medizinisches Personal zur Diagnose - und Therapieunterstützung
- ● Technische Dienstleister als Auftragsverarbeiter für den Betrieb der KI -Systeme
- ● Hersteller der KI-Software zur Wartung, Weiterentwicklung und Fehlerbehebung
- ● Forschungseinrichtungen bei anonymisierten oder pseudonymisierten Daten für wissenschaftliche Zwecke
- ● Qualitätsmanagement- und Aufsichtsbehörden zur Überwachung der Anwendungsqualität
- ● Externe Experten zur Validierung der KI-Ergebnisse bei komplexen Fällen
Ihre durch KI-Anwendungen verarbeiteten Daten werden grundsätzlich so lange gespeichert, wie dies für den jeweiligen Behandlungszweck erforderlich ist. Die Speicherdauer richtet sich nach:
- ● Der medizinischen Dokumentationspflicht (in der Regel 10 Jahre)
- ● Der Notwendigkeit für die Nachvollziehbarkeit von KI -Entscheidungen
- ● Eventuellen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für medizinische Unterlagen
- ● Den Anforderungen an die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der KI -Systeme
- ● Rohdaten und Zwischenergebnisse werden in der Regel nach Abschluss der Verarbeitung gelöscht
- ● Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten durch KI -Anwendungen zu widersprechen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Verarbeitung besteht
Werden Krankenhausgeistliche in die Behandlung einbezogen?
Krankenhausgeistliche bekommen Informationen über Ihre Anwesenheit und Ihren Geburtstag, um Sie auch auf einer psychosozialen Ebene unterstützen zu können. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Ziff. f DSGVO.
Wie erfolgt die Datenübermittlung zum Krebsregister?
Das Klinikum meldet Tumorerkrankungen an das Schleswig-Holsteinische Krebsregister. Patienten, die eine solche Meldung nicht wünschen, können ihr Widerspruchsrecht geltend machen und der dauerhaften Speicherung der Identitätsdaten widersprechen. Der Widerspruch muss bei der Vertrauensstelle der Ärztekammer Schleswig-Holstein oder einer Ärztin/einem Arzt der Klinik zur Weiterleitung an die Vertrauensstelle schriftlich eingelegt werden. Näheres zum Verfahren für betroffene Patienten findet sich in einem Infoblatt, das an betroffene Patienten ausgegeben wird.
Zum Teil werden Befragungen und Mitwirkungen von Patienten an Forschungsvorhaben durchgeführt. Dies geschieht nur mit Einwilligung der Patienten. Haben Patienten nicht von ihrem vorgenannten Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht, dann liegen der Vertrauensstelle der Ärztekammer Schleswig-Holstein die Kontaktdaten der Patienten und die Information vor, dass vom Widerspruchsrecht kein Gebrauch gemacht wurde. Die Vertrauensstelle wird dann in einem ersten Schritt um die Einwilligung an der Mitwirkung des geplanten Forschungsvorhabens bitten.
Einblick in Dokumentationsunterlagen durch externe Auditoren für Zertifizierungen
Externe Auditoren dürfen in Einzelfällen im Rahmen von Zertifizierungsverfahren oder Wirtschaftsprüfungen etc. in Begleitung von Hausmitarbeitern exemplarisch Einblick in Patientendokumentationen nehmen. Sie werden zuvor auf die Wahrung des Datengeheimnisses sowie die Schweigepflicht gem. § 203 StGB verpflichtet.
Welche Besonderheiten betreffen Selbstzahler?
Bei einer nicht fristgerechten Begleichung der Selbstzahlerrechnung wird mit dem für Sie zuständigen Sozialamt gemäß § 25 SGB XII Kontakt aufgenommen, um die zur Prüfung einer möglichen Kostenübernahme relevanten Daten abzugleichen, Art. 6 Abs. 1 Ziff. f DSGVO.
Verwendung von Patientenarmbändern
Stationäre Patienten werden mit einem Patientenarmband versehen, um rasch und eindeutig identifiziert werden zu können (Art. 6 Abs. 1 Ziff. d DSGVO).
Auskunft über meinen Aufenthalt im Krankenhaus an Besucher und anfragende Dritte
Bei Ihrer Aufnahme im Klinikum erkundigen wir uns nach Ihren Wünschen und dokumentieren diese in unserer Krankenhausverwaltungssoftware. Besuchern und anrufenden Personen darf Auskunft über Ihre Anwesenheit in der Klinik erteilt werden. Wenn Sie Besuch empfangen wollen oder mit Angehörigen und Freunden Kontakt halten wollen, ist es notwendig, dass wir eine solche Auskunft erteilen dürfen (Art. 6 Abs. 1 Ziff. a, 7, 9 Abs. 2 Ziff. a DSGVO). Andere Wünsche werden gerne entgegengenommen.
Auskünfte zu Gesundheitshintergründen (z.B. Bericht über den Verlauf Ihrer OP) an Familienangehörige oder Freude erteilen wir ausschließlich nur die Personen, die Sie uns namentlich mit Kontaktdaten benannt haben.
Datenverarbeitung Abteilung Marketing
Patienten und Interessenten, die sich in Informationsverteiler-Listen des Hauses eingetragen haben, werden Informationen unterschiedlicher Art übermittelt. Dies können Informationen über Vorträge zu Gesundheitsfragen sein, Spendenaufrufe etc. Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Ziff. a und Abs. 4 DSGVO. Sie können uns jederzeit mitteilen, dass Sie keine weiteren Informationen wünschen und werden dann aus der Verteilerliste gelöscht.
Aufenthaltsdaten an Krankenhausseelsorger
Wir verstehen es als in Ihrem Interesse, dass wir im Krankenhaus tätigen Krankenhausseelsorgern oder den von Ihnen benannten Seelsorgern Auskunft über Ihre Aufnahme und Ihren Aufenthalt erteilen, beziehungsweise Sie in eine Übersichts-Liste aufnehmen. Die Krankenhausseelsorger können Sie dann aufsuchen und Ihnen seelsorgerische Gespräche anbieten (Art. 6 Abs. 1 Ziff. f, 9 Abs. 2 Ziff. h DSGVO). Sollten Sie dies nicht wünschen, teilen Sie uns das bitte mit.
Wie lange werden Behandlungsdokumentationsdaten gespeichert?
Patientenbehandlungsdokumentationen werden mindestens zehn Jahre, maximal dreißig Jahre gespeichert, §§ 630f Abs. 3, 199 Abs. 2 BGB. Daneben gibt es eine Vielzahl spezieller Vorschriften, über die wir Sie gerne informieren (Art. 13 DSGVO).
Wer ist mein Ansprechpartner?
Haben Sie Fragen zu Ihrer Behandlung, wenden Sie sich vertrauensvoll an den behandelnden Arzt bzw. die behandelnde Ärztin. Haben Sie Fragen zur Datenweitergabe, sprechen Sie unser Patientenmanagement (patientenmanagement@klinikum-nf.de) an. Haben Sie qualifizierte Fragen zum Datenschutz, sprechen Sie unseren Datenschutzbeauftragten Herrn Mark Rüdlin (ra@markruedlin.de) an.
Welche Rechte kann ich ausüben?
Akteneinsicht:
Sie können sich jederzeit an uns wenden, um Einblick in ihre Dokumentationsunterlagen zu nehmen, § 630g BGB. Die entsprechenden Kosten sind vom Patienten vor Übergabe zu erstatten. Der Patient hat zudem ein Recht auf Auskunft.
Bestätigung:
Sie haben das Recht, von uns eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden, Art. 15 DSGVO.
Auskunft:
Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten, einschließlich Herkunft und Empfänger Ihrer Daten sowie den Zweck der Datenverarbeitung, Art. 15 DSGVO.
Folgende Auskünfte übermitteln wir Ihnen als unentgeltliche Kopie:
Verarbeitungszwecke
Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
Empfänger oder Kategorien von Empfängern
geplante Speicherdauer der personenbezogenen Daten bzw. Kriterien der Festlegung
Bestehen eines Rechts auf Berichtigung/Löschung/Einschränkung/Widerspruch im Zusammenhang mit den der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie das Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Soweit die personenbezogenen Daten nicht bei Ihnen erhoben werden: alle verfügbaren Daten über die Herkunft der Daten
Das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschl. Profiling gem. Art. 22 Abs. 1, Abs. 4 DSGVO
Berichtigung:
Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind, Art. 16 DSGVO.
Löschung und Vergessen werden:
Sie haben das Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß den Richtlinien nach Art. 17 DSGVO.
Einschränkung:
Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Die Voraussetzungen ergeben sich aus Art. 18 DSGVO.
Widerspruch:
Sie haben jederzeit das Recht, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 e oder f erhoben wurden) Widerspruch einzulegen, Art. 21 DSGVO. Dies gilt ebenso für das auf diesen Bestimmungen geschütztes Profiling. Die Daten werden im Falle eines Widerspruchs nicht weiterverarbeitet, es sei denn, es liegen zwingende schutzwürdige sowie nachweisbare Gründe vor, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung:
Ferner haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen, Art. 21 DSGVO.
Datenübertragbarkeit:
Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie haben außerdem das Recht, diese Daten an Dritte zu übermitteln. Ferner haben Sie gemäß Art. 20 Abs. 1 DSGVO das Recht, dass Ihre personenbezogenen Daten direkt von uns an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch möglich ist und die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigt werden.
Möchten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, so wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragen.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden, z.B.: ULD – Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz, Holstenstr. 98, 24103 Kiel, Tel. 0431 9881200, mail@datenschutzzentrum.de (Art. 13 Abs. 2 Ziff. d DSGVO).