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Zugang zum Klinikum Nordfriesland nur mit negativem Test

24.11.21

Ab dem 24. November dürfen nur noch Personen, die aktuell getestet sind, das Klinikum Nordfriesland betreten. Gemäß der neuen Verordnung muss zumindest ein Nachweis eines Antigenschnellest vorliegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Notfällen wird grundsätzlich, auch ohne Testnachweis, der Zugang ermöglicht.

Das Klinikum Nordfriesland muss diesen sehr kurzfristig umzusetzenden Vorgaben gerecht werden und bittet alle Betroffenen um Verständnis. Wir bedauern die dadurch entstehenden Umstände. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Einrichtung von Testkapazitäten für alle Personen, die das Krankenhaus betreten müssen bzw. wollen.

Damit gilt in allen Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen zusätzlich zur 3G-Regel, die Testpflicht für jede*n: unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus muss ein aktueller Testnachweis vorhanden sein. Dies gilt auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für unsere ambulanten Patienten in den MVZ gilt weiterhin die bisherige 3G-Regel. Nur nicht geimpfte Personen benötigen demnach einen gültigen Testnachweis, um Zugang zum Gebäude zu bekommen.

Ab dem 24. November dürfen nur noch Personen, die aktuell getestet sind, das Klinikum Nordfriesland betreten. Gemäß der neuen Verordnung muss zumindest ein Nachweis eines Antigenschnellest vorliegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Notfällen wird grundsätzlich, auch ohne Testnachweis, der Zugang ermöglicht.

Das Klinikum Nordfriesland muss diesen sehr kurzfristig umzusetzenden Vorgaben gerecht werden und bittet alle Betroffenen um Verständnis. Wir bedauern die dadurch entstehenden Umstände. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Einrichtung von Testkapazitäten für alle Personen, die das Krankenhaus betreten müssen bzw. wollen.

Damit gilt in allen Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen zusätzlich zur bekannten 3G-Regel, die Testpflicht für jede*n: unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus muss ein aktueller Testnachweis vorhanden sein. Für unsere ambulanten Patienten in den MVZ gilt weiterhin die bekannte 3G-Regel. Nur nicht geimpfte Personen benötigen demnach einen gültigen Testnachweis, um Zugang zum Gebäude zu bekommen.

Noch einmal konkret:

  • Notfälle werden im Klinikum getestet – Zugang jederzeit möglich.
  • Stationäre Patienten werden, wie bisher, bei ihrer Aufnahme getestet.
  • Alle Besucher und Begleitpersonen von Patienten unterliegen ebenfalls der Testpflicht. Jeder muss einen entsprechenden Testnachweis vorlegen, bevor das Gebäude betreten werden darf. (Antigentest Ergebnisse behalten 24 Stunden ihre Gültigkeit, PCR-Test Ergebnisse 48 Stunden.)
  • Für ambulante Patienten in den MVZ gilt abweichend davon die bisherige 3G Regelung. Nur nicht geimpfte Personen benötigen demnach einen gültigen Testnachweis, um Zugang zum Gebäude zu bekommen.
  • Mitarbeitende im Klinikum müssen täglich getestet werden.
  • Externe Personen, welche die Klinikgebäude nicht betreten, wie zum Beispiel Lieferanten für den ZEK, die Küche, Apotheke etc., benötigen keinen Test und können wie gewohnt anliefern.

Wir sind als Krankenhaus verpflichtet, die Einhaltung dieser Regelung durch Nachweiskontrollen täglich zu überwachen und regelhaft zu dokumentieren.

Der Bundesrat hat in seiner Sondersitzung am 19.11.21 dem Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite zugestimmt. Es trat damit äußerst kurzfristigen per 24.11.2021 in Kraft.

Testmöglichkeiten finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Nordfriesland unter dem Stichwort „Corona-Schnelltest“. Ab voraussichtlich Montag, den 29.11.2021 werden dann klinikeigene Testzentren in den Betrieb gehen.

Abnahme eines Mundabstrichs