Am Montag, 10. Juli 2023, haben sich die Gesundheitsminister des Bundes und der Länder auf ein Eckpunktepapier zur Klinikreform geeinigt. Der Freistaat Bayern hat gegen das Papier gestimmt. Schleswig-Holstein hat sich enthalten.
Die schlechte Nachricht…
… liegt gar nicht in den Eckpunkten zur Klinikreform, auch wenn man diese kritisch sehen kann. Die schlechte Nachricht ist, dass in dem Kompromiss kein „Vorschaltgesetz“ enthalten ist. Darauf war von den Ländern vor der Sitzung gedrängt worden. Dieses „Vorschaltgesetz“ sollte mehr Geld in das Krankenhauswesen bringen, um die deutlich erhöhten Kosten für Energie, Sachmittel und die gestiegenen Personalkosten aufzufangen.
Die Krankenhäuser werden nunmehr mit der Situation alleine gelassen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat ermittelt, dass die Kliniken am Ende des Jahren 10 Milliarden Euro Verluste ausweisen werden.
Was bedeutet das für die Zukunft?
Ernüchtert müssen wir feststellen: Egal, wie die Krankenhausreform ausgestaltet sein wird, wird dann „einfach zu wenig Geld nur neu verteilt“. Durch die Äußerungen von Herrn Lauterbach, müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die Insolvenz und Schließung von Kliniken nicht nur billigend in Kauf genommen werden, sondern dass sogar darauf gehofft wird.
Nebulös, unklar, unpräzise
Insgesamt bleiben sowohl das Verfahren als auch die konkreten Auswirkungen auf unsere Region nebulös. Absichtserklärungen, Prüfaufträge und vage Vorgaben für den weiteren Prozess lassen erahnen, wie langwierig und zähflüssig die kommenden Jahre werden. Ebenso fehlen konkrete Aussagen darüber, wie der Wandel in der Kliniklandschaft finanziert werden soll. Sowohl die Umorganisation einer bestehenden Krankenhausstruktur als auch der Aufbau neuer Kapazitäten an anderen Standorten benötigen Investitionsmittel. Dazu werden keine Aussagen getroffen.
Bürokratieabbau? – Mehr als zweifelhaft
Der versprochene Bürokratie-Abbau wird zwar immer wieder erwähnt. Wenn aber neben den Fallpauschalen nun auch noch Leistungsgruppen mit vorgegebenen Qualitätskriterien entstehen werden, und diese auch überprüft und validiert werden sollen, entsteht eher mehr Bürokratie – mit allen Folgen.
Was heißt das nun für Nordfriesland?
Für uns können wir im positiven Sinne festhalten, dass
1) unser Träger, der Kreis Nordfriesland, hinter uns steht und auch weiterhin die stationäre Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung aufrechterhalten will.
2) wir durch den Abstand zwischen Standorten keine Gefahr einer Standortschließung haben.
3) Es gibt auch eine gute Nachricht im Eckpunktepapier: So sollen die Vorhaltekosten aus den Budgets separiert und unabhängig von der eigentlichen Inanspruchnahme vergütet werden. Dies kommt unseren Standorten zugute.
4) Die vorgelegten Eckpunkte geben den Ländern die Möglichkeit. auch unabhängig von Zuordnungen zu Leistungsgruppen (die dann das Leistungsspektrum einer Klinik definieren) zu schauen, welche Klinikstrukturen in ländlichen Räumen dann doch erforderlich sind. Wir sind sicher, dass sich in gemeinsamen Gesprächen mit dem Land Schleswig-Holstein, Lösungen für unsere Region finden werden.
5) Dennoch werden wir in den kommenden Jahren (nach derzeitigem Stand wird die Reform ab 2027/2028 voll greifen) Veränderungen erfahren. Das ist im Prinzip solange auch nachvollziehbar, solange es nicht zu unbilligen Härten für die Bevölkerung kommt.