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ALARMSTUFE ROT - Kliniken in Not

Nach fast drei Jahren Pandemie mit erheblichen körperlichen und seelischen Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sehr deutlichen Erlösausfällen für die Kliniken selbst stellen die aktuellen massiven Preis-, Energie- und Personalkostensteigerungen die Krankenhäuser in Deutschland vor die nächsten wirtschaftlichen Herausforderungen, die sie aus eigener Kraft kaum mehr lösen können:

Die Kosten für Personal, Energie, Medizinprodukte, Dienstleistungen und vieles andere mehr haben sich in den letzten Monaten so stark verteuert, dass zahlreiche Kliniken in extreme wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Krankenhäuser können aufgrund des geltenden Rechtsrahmens nicht "einfach die Preise" anpassen. Eine nicht anpassbare Erlössituation trifft auf eine dramatische Kostenentwicklung. 

Die Verluste der Kliniken in Deutschland werden am Jahresende bei unglaublichen 10 Milliarden Euro liegen.
Jede Stunde kommen fast 600.000 Euro dazu!
Diese Situation ist ohne Hilfestellung der Bundesregierung für die Kliniken nicht lösbar. 

Ein ungesteuertes Kliniksterben und damit die Gefährdung der Patientenversorgung gerade in ländlichen Gebieten hat bereits eingesetzt!

Politisches Handeln ist dringend geboten!

Aktuell wird eine Krankenhausreform in Deutschland kontrovers diskutiert. Diese Krankenhausreform soll unter anderem die Finanzierung der Kliniken auf neue Beine stellen: So sollen die Basiskosten der Kliniken unabhängig von der Anzahl der behandelten Fälle honoriert. Das ist ein guter Ansatz und wird vom Land Schleswig-Holstein seit vielen Jahren gefordert. Diese Krankenhausreform wird aber erst in mehreren Jahren greifen. 

Die große wirtschaftliche Not besteht aber bereits heute. 
Daher fordern die Krankenhäuser in Deutschland seit vielen Monaten ein sogenanntes "Vorschaltgesetz", um den Kliniken aus der verzweifelten wirtschaftlichen Situation heraus zu helfen. 

Sollte dieses "Vorschaltgesetz" mit finanziellen Entlastungen nicht kommen, werden viele Krankenhäuser die Ergebnisse der Krankenhausreform nicht mehr erleben! 

Was können Sie tun?

Unterstützen Sie die Kliniken dadurch, dass sie die Landes- und Bundespolitiker aus Ihrer Region auf die Probleme der Krankenhäuser ansprechen. 
Machen Sie gemeinsam mit uns Druck, in dem Sie eine Petition der Deutschen Krankenhausgesellschaft unterstützen.
Mit dieser Petition wird die Bundesregierung aufgefordert, im Rahmen eines "Vorschaltgesetzes" den Kliniken einen Inflationsausgleich zu zahlen!

Hier geht es zur Petition! 

Geplante Krankenhausreform - Kurzbewertung
„Eckpunktepapier Lauterbach“: Information und Einschätzung

Am Montag, 10. Juli 2023, haben sich die Gesundheitsminister des Bundes und der Länder auf ein Eckpunktepapier zur Klinikreform geeinigt. Der Freistaat Bayern hat gegen das Papier gestimmt. Schleswig-Holstein hat sich enthalten. 

Die schlechte Nachricht… 

… liegt gar nicht in den Eckpunkten zur Klinikreform, auch wenn man diese kritisch sehen kann. Die schlechte Nachricht ist, dass in dem Kompromiss kein „Vorschaltgesetz“ enthalten ist. Darauf war von den Ländern vor der Sitzung gedrängt worden. Dieses „Vorschaltgesetz“ sollte mehr Geld in das Krankenhauswesen bringen, um die deutlich erhöhten Kosten für Energie, Sachmittel und die gestiegenen Personalkosten aufzufangen.

Die Krankenhäuser werden nunmehr mit der Situation alleine gelassen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat ermittelt, dass die Kliniken am Ende des Jahren 10 Milliarden Euro Verluste ausweisen werden.

Was bedeutet das für die Zukunft?

Ernüchtert müssen wir feststellen: Egal, wie die Krankenhausreform ausgestaltet sein wird, wird dann „einfach zu wenig Geld nur neu verteilt“. Durch die Äußerungen von Herrn Lauterbach, müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die Insolvenz und Schließung von Kliniken nicht nur billigend in Kauf genommen werden, sondern dass sogar darauf gehofft wird.

Nebulös, unklar, unpräzise 

Insgesamt bleiben sowohl das Verfahren als auch die konkreten Auswirkungen auf unsere Region nebulös. Absichtserklärungen, Prüfaufträge und vage Vorgaben für den weiteren Prozess lassen erahnen, wie langwierig und zähflüssig die kommenden Jahre werden. Ebenso fehlen konkrete Aussagen darüber, wie der Wandel in der Kliniklandschaft finanziert werden soll. Sowohl die Umorganisation einer bestehenden Krankenhausstruktur als auch der Aufbau neuer Kapazitäten an anderen Standorten benötigen Investitionsmittel. Dazu werden keine Aussagen getroffen.

Bürokratieabbau? – Mehr als zweifelhaft 

Der versprochene Bürokratie-Abbau wird zwar immer wieder erwähnt. Wenn aber neben den Fallpauschalen nun auch noch Leistungsgruppen mit vorgegebenen Qualitätskriterien entstehen werden, und diese auch überprüft und validiert werden sollen, entsteht eher mehr Bürokratie – mit allen Folgen.

Was heißt das nun für Nordfriesland?

Für uns können wir im positiven Sinne festhalten, dass
1) unser Träger, der Kreis Nordfriesland, hinter uns steht und auch weiterhin die stationäre Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung aufrechterhalten will.

2) wir durch den Abstand zwischen Standorten keine Gefahr einer Standortschließung haben.

3) Es gibt auch eine gute Nachricht im Eckpunktepapier: So sollen die Vorhaltekosten aus den Budgets separiert und unabhängig von der eigentlichen Inanspruchnahme vergütet werden. Dies kommt unseren Standorten zugute.

4) Die vorgelegten Eckpunkte geben den Ländern die Möglichkeit. auch unabhängig von Zuordnungen zu Leistungsgruppen (die dann das Leistungsspektrum einer Klinik definieren) zu schauen, welche Klinikstrukturen in ländlichen Räumen dann doch erforderlich sind. Wir sind sicher, dass sich in gemeinsamen Gesprächen mit dem Land Schleswig-Holstein, Lösungen für unsere Region finden werden.

5) Dennoch werden wir in den kommenden Jahren (nach derzeitigem Stand wird die Reform ab 2027/2028 voll greifen) Veränderungen erfahren. Das ist im Prinzip solange auch nachvollziehbar, solange es nicht zu unbilligen Härten für die Bevölkerung kommt.