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Vorstand der KGSH wählt Nordfrieslands Landrat als stellvertretenden Vorsitzenden

11.06.21

Florian Lorenzen, Landrat des Kreises Nordfriesland und vom Schleswig-Holsteinischen Landkreistag benanntes Vorstandsmitglied der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.V. (KGSH), ist bei der Wahl der Präsidiumsmitglieder am 7. Juni zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden der KGSH für die nächsten drei Jahre gewählt worden. Zusammen mit dem wiedergewählten Vorsitzenden Heiko Naß sowie Dr. med. Cordelia Andreßen, die als stellvertretende Vorsitzende ebenfalls wiedergewählt wurde, komplettiert Lorenzen damit das dreiköpfige Präsidium.

»Ich freue mich sehr über die Wahl zum stellvertretenden Vorsitzenden und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Meine neue, verantwortungsvolle Aufgabe als Vertreter für die kommunalen Krankenhäuser in Schleswig-Holstein nehme ich sehr ernst und schaue zuversichtlich voraus auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Präsidiums- und Vorstandskollegen«, betont der Landrat.

Besonderen Handlungsbedarf sieht Lorenzen in verschiedenen Finanzierungsfragen: »Das bestehende System der Fallpauschalen sehe ich dahingehend als reformbedürftig an, dass es bisher keinerlei Vorhaltekosten berücksichtigt. Auch dem Umstand, dass die ambulante Versorgung von Patientinnen und Patienten vor allem in ländlichen Regionen zunehmend von Krankenhäusern übernommen wird und diese daher dringend auszubauen und weiterzuentwickeln wären, trägt es keine Rechnung.« Als unzureichend beurteilt er auch die Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser: »Die kreisfreien Städte, Kreise und das Land stellen erhebliche Mittel zur Verfügung. Letztlich bedarf es jedoch einer grundlegenden Reform der bestehenden Finanzierungssystematik auch unter Einbeziehung des Bundes.«

Der Geschäftsführer des Klinikums Nordfriesland, Stephan Unger, gratuliert Lorenzen, der auch als Aufsichtsratsvorsitzender des Klinikums fungiert, zu der neuen Position: »Ich erlebe den Landrat in unserer Zusammenarbeit stets als sehr engagiert und bin mir sicher, dass er dieses Engagement auch bei seiner neuen Aufgabe als Vertreter der kommunalen Krankenhausfamilie vielseitig einsetzen kann.«

Die Krankenhausgesellschaft ist der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens gemäß Satzung verpflichtet. Um eine leistungsfähige und bedarfsgerechte medizinische Versorgung der Bevölkerung zu unterstützen und sicherzustellen, nimmt sie ein breites Aufgabenspektrum wahr. Im Mittelpunkt steht die Vertretung der Interessen der kommunalen, freigemeinnützigen und privaten Krankenhäuser und Rehakliniken gegenüber Politik, Kostenträgern und anderen Institutionen im Gesundheitswesen.